Rechtliches

Informationen zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheitsangaben auf dieser Seite befinden sich im Prüfprozess und müssen durch eine tatsächliche fachliche, technische und gegebenenfalls rechtliche Prüfung bestätigt werden.

1. Geltungsbereich

Diese Information betrifft die Website hylaris.de sowie die über die Website erreichbaren Inhalte und Prozesse, insbesondere Information, Kontaktaufnahme und Terminanfrage. Ausgenommen sind Inhalte externer Dienste, die über Verweise oder Einbettungen erreicht werden und deren Barrierefreiheit von den jeweiligen Anbietern verantwortet wird.

2. Rechtliche Grundlage und Anwendbarkeit

Die rechtliche Anwendbarkeit des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), der BITV 2.0 und weiterer Vorschriften auf Hylaris ist Gegenstand einer gesonderten rechtlichen Prüfung, die zum Zeitpunkt der aktuellen Version noch nicht abgeschlossen ist.

Die Website wird freiwillig an den technischen Erfordernissen der WCAG 2.2 Konformitätsstufe AA orientiert. Diese Orientierung ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung und begründet keine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Verpflichtung.

Prüfung der BFSG-Anwendbarkeit

Ob über hylaris.de eine erfasste Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr verbindlich angeboten oder abgeschlossen wird, ob Online-Zahlung ausgelöst werden kann und ob Kleinstunternehmer-Ausnahmen greifen, ist rechtlich noch nicht abschließend geprüft.

Barrierefreiheitsangabe muss durch eine tatsächliche fachliche, technische und gegebenenfalls rechtliche Prüfung bestätigt werden.

3. Angestrebter Standard

Als projektweites Entwicklungsziel gilt WCAG 2.2 Konformitätsstufe AA. Die WCAG gliedert Barrierefreiheit in vier Prinzipien: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. WCAG 2.2 AA ist nicht automatisch gleichbedeutend mit BFSG-Konformität; die konkrete rechtliche Anwendbarkeit bleibt gesondert zu prüfen.

4. Stand der Vereinbarkeit

Der Stand der Vereinbarkeit mit WCAG 2.2 AA kann erst nach Abschluss einer vollständigen automatisierten und manuellen Prüfung einschließlich Hilfstechnologie- und Nutzertest seriös angegeben werden.

Aktueller Prüfstatus

Noch nicht abschließend bewertet. Eine vollständige Aussage zur Vereinbarkeit ist erst nach Abschluss aller Prüfschritte möglich.

Barrierefreiheitsangabe muss durch eine tatsächliche fachliche, technische und gegebenenfalls rechtliche Prüfung bestätigt werden.

5. Bekannte Barrieren

Die folgende Aufstellung enthält Barrieren, die im Rahmen der bisherigen technischen Prüfung identifiziert wurden. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

BereichBarriereSchwereStatus
SchriftartenGoogle Fonts werden extern geladen; Datenschutzerklärung widerspricht technischer Realität.hochgeprüft, nicht behoben
Consent-BannerGoogle Analytics lädt vor Einwilligung; Consent-Modus ist standardmäßig „granted".hochgeprüft, nicht behoben
SprunglinkKein sichtbarer Sprunglink zum Hauptinhalt bei Tastaturnavigation.hochidentifiziert
Dokumentensprache<html lang>- Attribut ist zu prüfen.mittelzu prüfen
Mobile NavigationMenü-Zustand und Fokusverhalten bei Öffnen/Schließen zu prüfen.mittelzu prüfen
Formulareautocomplete- Attribute und Fehlerzusammenfassung zu prüfen.mittelzu prüfen
BilderAlternativtexte vollständig einzeln zu prüfen; dekorative Bilder ggf. auszublenden.mittelzu prüfen
404-SeiteBarrierefreiheit und navigierbare Alternative zu prüfen.niedrigzu prüfen

Keine Behebungsfrist automatisch zugesichert. Reihenfolge nach Nutzerwirkung und Prozesskritikalität.

6. Erstellungsmethode

Bisherige Prüfung umfasst Quellcode-Analyse, technische Netzwerkanalyse und Strukturprüfung. Ausstehend: vollständige automatisierte Prüfung mit mehreren Werkzeugen, manuelle Tastatur- und Screenreader-Prüfung, Prüfung mit Vergrößerungssoftware, mobile Prüfung auf mehreren Geräten und eine nutzerorientierte Prüfung mit Personen, die tatsächlich Barrieren erleben.

Barrierefreiheitsangabe muss durch eine tatsächliche fachliche, technische und gegebenenfalls rechtliche Prüfung bestätigt werden.

7. Datum der Prüfung

Erstellt: 2. August 2026. Vollständige Prüfung ausstehend.

8. Rückmeldung zu Barrierefreiheit

Wenn Sie Barrieren auf hylaris.de bemerken, können Sie sich per E-Mail an Leonie Harwardt wenden. Eine gesonderte barrierefreie Feedbackmöglichkeit ist vorgesehen, aber noch nicht abschließend umgesetzt.

E-Mail: Kontakt@hylaris.de

Bitte beschreiben Sie die betroffene Seite und die Barriere. Eine garantierte Antwortfrist wird nicht zugesichert; Anliegen werden im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten bearbeitet.

Barrierefreiheitsangabe muss durch eine tatsächliche fachliche, technische und gegebenenfalls rechtliche Prüfung bestätigt werden.

9. Durchsetzungs- und Schlichtungsinformationen

Ob Durchsetzungs- oder Schlichtungsinformationen auf Hylaris anwendbar sind, ist von der noch ausstehenden rechtlichen Anwendbarkeitsprüfung abhängig.

enforcement_information_status = legal_review_required

10. Aktualisierung

Diese Information wird nach Abschluss der vollständigen Prüfung und nach rechtlicher Freigabe aktualisiert und – nach bewusster Entscheidung – veröffentlicht.

Stand: August 2026 | Prüfstatus: im Prozess der fachlichen und technischen Prüfung

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